Ne bis in idem. Ein Mörder kann kein zweites Mal angeklagt werden, wenn er einst frei gesprochen wurde. Auch wenn seine Schuld inzwischen zweifelsfrei feststeht. Es gab schon einmal einen „Polizeiruf“ zu diesem Thema - mit Matthias Brandt. Nun also die Rostocker um Bukow und König, beide waidwund nach einem Verfahren in eigener Sache. Ein besonderes Team, eine besondere Thematik und ein besonderer Film, der Grenzen...