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„Bares für Rares“ Kreuz: Das wurde aus dem Rekordgeschäft

„Bares für Rares“ Kreuz: Das wurde aus dem Rekordgeschäft
© ZDF / Frank W. Hempel

Das Reliquien-Kreuz ging für eine Rekordsumme über den Händlertisch. Warum das Artefakt so wertvoll ist und was Händlerin Susanne Steiger damit vor hat, lest ihr hier.

In der Trödelshow „Bares für Rares“ gibt es immer mal wieder Objekte und Verkäufe, die ganz besonders im Gedächtnis bleiben. So auch das Reliquien-Kreuz von Stephanie Huber und ihrer Mutter. Für eine Rekordsumme von mehreren zehntausend Euro wechselte es die Besitzerin. Im Nachhinein gab es allerdings Diskussionen, ob der Kauf womöglich rechtswidrig sei – mittlerweile sind die juristischen Wogen aber wieder geglättet.

Das Reliquien-Kreuz ist in guter Gesellschaft. Noch mehr rekordverdächtige „Bares für Rares“-Verkäufe im Video:

Bares für Rares: Die 5 teuersten Stücke

Das Reliquien-Kreuz: Der Verkauf bei „Bares für Rares“

Mit einem Familienerbstück kamen Jurastudentin Stephanie Huber und ihre Mutter in die Sendung. Nicht nur beim Publikum sorgte das mit hochkarätigen Diamanten besetzte Kreuz, in dessen Mitte Holzsplitter des Jesuskreuzes eingefasst und mit einem offiziellen kirchlichen Siegen versehen sein sollen, für erstaunte Blicke: Horst Lichter verschlug es direkt die Sprache und auch die Händler*innen zeigten sich überaus beeindruckt.. Familie Huber wünschte sich eine Summe von 30.000 Euro, Expertin Dr. Heide Rezepa-Zabel ordnete das Kreuz zwischen 60.000 und 80.000 Euro ein. Letztendlich wechselte es für stolze 42.000 Euro die Besitzerin: Händlerin Susanne Steiger machte das Rennen und sicherte sich die beeindruckende Reliquie.

„Bares für Rares“ Kreuz: Ist das Geschäft rechtswidrig?

Im Nachhinein sorgte das Kreuz noch für reichlich Gesprächsstoff: Aus juristischen Kreisen kamen Zweifel auf, ob der Verkauf tatsächlich rechtskräftig sei. Herangezogen wurde dazu § 138 (2) BGB, darin wird ein Rechtsgeschäft für nichtig erklärt, „durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen […] eines anderen sich oder einen Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen“.

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Genau auf diese Unerfahrenheit berufen sich verschiedene Jurist*innen, schließlich seien Frau Huber und ihre Mutter nicht ausreichend mit der Materie vertraut gewesen. Dennoch wurde ihnen bereits in der Expertise von Frau Rezepa-Zabel eine weitaus höhere Summe in Aussicht gestellt. Unabhängige Gutachter*innen und Expert*innen schätzen den Wert der Reliquie sogar noch höher, das Artefakt hätte womöglich für über 100.000 Euro verkauft werden können.

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Nichtsdestotrotz wurde das Geschäft nicht noch ein Mal aufgerollt, von Seiten der Familie Huber gab es keinen Versuch, das Kreuz zurückzuverlangen und es anderweitig für einen höheren Preis zum Verkauf zu bringen.

Das hat Händlerin Susanne Steiger mit dem Kreuz vor

Händlerin Susanne Steiger war nach dem Kauf überaus glücklich und hatte kaum noch Worte für ihre Freude. So ein Artefakt bekommt man schließlich nicht alle Tage zu sehen, geschweige denn zu erwerben. An einen Sammler oder eine Sammlerin weiter verkaufen möchte Steiger allerdings erstmal nicht. Sie plant, die Reliquie als Leihgabe einem Museum zu überreichen, um es in angemessenem Kontext der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Schrottsammler*in oder Antiquitäten-Händler*in – auf welcher Seite ihr steht, könnt ihr in unserem „Bares für Rares“-Quiz herausfinden:

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