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Berufung gescheitert: TV-Koch muss ins Gefängnis

Berufung gescheitert: TV-Koch muss ins Gefängnis
© IMAGO / Sven Simon

Erbsensuppe statt Haute cuisine: Nachdem der aus zahlreichen TV-Formaten bekannte Starkoch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt wurde, hat nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision des Gastronomen abgewiesen.

Er war einer der Gastgeber der „Küchenschlacht“ im ZDF und seit 1993 fester Bestandteil im Programm des Bayerischen Rundfunks. Nun bleibt der Herd vorerst kalt, denn Alfons Schuhbeck wurde 2022 vom Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Insgesamt sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Gastronom mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen von zwei seiner Restaurants manipuliert und somit über zwei Millionen Euro an Steuern hinterzogen habe. Der Angeklagte legte im Zuge des Prozesses mehrere Teilgeständnisse ab, die Salamitaktik ging allerdings nicht auf.

Nach Urteilsverkündung ging Alfons Schuhbeck in Revision, die nun vom Bundesgerichtshof weitestgehend abgewiesen wurde, wie unter anderem Der Spiegel berichtet. Die TV-Karriere von Alfons Schuhbeck wurde vom BR sowie dem ZDF bereits im vergangenen Jahr auf Eis gelegt.

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Kehrt Alfons Schuhbeck irgendwann ins Fernsehen zurück?

Schon während der Verhandlung änderte der Bayerische Rundfunk sein Programm und verzichtete darauf, bereits abgedrehte Ausgaben von „Alfons & Ali - Genuss hoch drei“ auszustrahlen. Auch weitere für die Zukunft geplanten Projekte wurden abgesagt. Bei der „Küchenschlacht“ wurden ebenfalls keine Episoden mit Alfons Schuhbeck aufgezeichnet. Nun steht fest, dass Alfons Schuhbeck seine Haftstrafe definitiv antreten muss. Lediglich beim Vorwurf der Vermögensabschöpfung muss noch einmal nachverhandelt werden. Urteil und Strafe wegen Steuerhinterziehung in 21 Fällen bleiben bestehen.

Selbst bei einer vorzeitigen Haftentlassung ist unklar, ob wir den Koch noch einmal vor der Kamera erleben werden. Mit 74 Jahren ist der gebürtige Traunsteiner nicht mehr der Jüngste, zudem stellt sich natürlich die Frage, ob er mit seiner Vergangenheit noch als Gesicht für das öffentlich-rechtliche Fernsehen tragbar ist. Bereits 1994 wurde Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt (Quelle: Focus). Gut möglich, dass wir ihn im deutschen TV nicht mehr sehen.

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