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Kinox4k – Aktuelle Kinofilme gratis als Stream und Download anschauen: Legal oder illegal?

Kinox4k – Aktuelle Kinofilme gratis als Stream und Download anschauen: Legal oder illegal?
© IMAGO / Panthermedia

Auf Kinox4k (eigentlich movie2k.sh) findet ihr aktuelle Kinofilme und viele andere Filme gratis im Stream und als Download – das klingt zunächst nach einem guten Angebot. Doch aufgepasst: Ein Grundsatzurteil des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) sorgt seit 2017 dafür, dass auch User des Streaming-Anbieters in die rechtliche Pflicht genommen werden. Wir klären die aktuelle Rechtslage.

The Last of Us

Aktuelle Kinofilme und Serien kostenlos im Netz zu streamen und zu downloaden ist heutzutage kinderleicht, und die Liste zweifelhafter Streaming-Anbieter wächst stetig an: Movie4k.to (früher Movie2k.to), Kinox.toKKiste.toHDfilme.tvStream.toTata.toStreamcloud.me oder KiNOW.to – alle bieten Filmproduktionen im Gratis-Stream an, obwohl sich die Betreiber der Seiten kaum die erforderlichen Rechte dafür gesichert haben. Sie handeln also illegal. Doch was ist mit den Nutzern? Können auch sie zur Rechenschaft gezogen werden? Das EuGH-Urteil vom April 2017 sagt: Ja.

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Kinofilme bei Kinox4k (movie2k.sh) im Stream und Download: Laut EuGH-Urteil illegal

  • Das Speichern von Video-Stream-Daten im Computercache bot (im Gegensatz zur dauerhaften Speicherung auf der Festplatte) lange argumentativen Spielraum für eine rechtliche Grauzone, in der nicht abschließend geklärt werden konnte, ob schon das Zwischenspeichern als urheberrechtswidrige Kopie galt.
  • Durch sein weitreichendes Urteil vom April 2017 machte der Europäische Gerichtshof den Diskussionen ein Ende und verpflichtete die User von Streaming-Diensten, schon vor dem Anschauen eines Streams zu prüfen, ob es sich dabei um eine offenbar illegale Vorlage handelt.
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  • Wer dennoch einen offenkundig illegalen Stream wider besseres Wissens anschaut, macht sich urheberrechtlich strafbar.
  • Rechtsexperten rechnen nicht mit einer überschwänglichen Welle an Abmahnungen für Nutzer, da die Streaming-Anbieter ihre Server meist im Ausland stehen haben und auch die IPs der User nicht speichern. Zudem bieten die meisten Anbieter die Video-Streams nicht direkt an, sondern nur die Links zu anderen Videohostern.
  • Bei Zuwiderhandlungen gegen das geltende Recht drohen Privatpersonen maximal 150€ plus einer Lizenzgebühr von 5-10€ pro Film-Stream.
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Rechtsexperte Solmecke erklärt EuGH-Urteil im Video

Wir raten klar von den Gratis-Streams und -Downloads auf Kinox4k ab. Selbstverständlich wollen Filmemacher und Verleiher etwas von dem Geld wiederhaben, das sie in die Filme stecken, und die Betreiber von Kinox4k/movie2k.sh zahlen ebenso selbstverständlich keinen Cent an die Urheber und Lizenzinhaber. Die nicht allzu teuren Streaming-Alternativen wie Amazon oder Netflix bieten ein konstant wachsendes und hochwertiges Angebot an Filmen und Serien ohne den ganzen Stress, den man sich mit Kinox4k und seinen Kollegen ins Haus holen kann.

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