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„The Equalizer 2“: FSK steht fest – welche Altersfreigabe hat der Film?

„The Equalizer 2“: FSK steht fest – welche Altersfreigabe hat der Film?

Am 16. August startet die lang erwartete Fortsetzung des Actionhits „The Equalizer“ in unseren Kinos. Wir sagen euch, welche Altersfreigabe „The Equalizer 2“ erhalten hat.

Interview mit Denzel Washington & Antoine Fuqua

The Equalizer 2 - Interview mit Denzel Washington und Antoine Fuqua

Die FSK Deutschland hat den Film bereits geprüft und für „The Equalizer 2“ die Freigabe FSK 16 erteilt. Damit hat das Sequel die gleiche Alterseinstufung erhalten wie der Vorgänger aus dem Jahr 2014. Um Schnitte brauchen sich Action-Fans keine Sorgen zu machen: Der Film kommt vollkommen ungeschnitten nach Deutschland. Unsere englischen Nachbarn hatten da etwas weniger Glück. Als europaweit einziges Land mussten dort einige Gewaltszenen entfernt werden, weil „The Equalizer 2“ sonst erst mit einer Freigabe von 18 Jahren in die Kinos gekommen wäre.

Darum ist „The Equalizer 2“ ab 16 Jahren

Mit „The Equalizer“ verfilmte das Dreamteam Denzel Washington und Antoine Fuqua („Training Day“) eine gleichnamige TV-Serie aus den 80ern, die hierzulande bei RTL lief. Darin hilft ein ehemaliger CIA-Agent verzweifelten Menschen aus Notsituationen. Für den Kinofilm gaben die Macher der Hauptfigur Robert McCall noch den Tick, seine Gegner möglichst schnell und kreativ auszuschalten. Das führt im ersten Teil zu einigen denkwürdigen Szenen wie etwa der brutale Showdown im Baumarkt.

Auch in „The Equalizer 2“ geht McCall wieder skrupellos gegen sämtliche Bösewichte vor. Als seine ehemalige Chefin Susan Plummer (Melissa Leo) in ihrem Hotelzimmer ermordet wird, begibt sich der Alleingänger auf die Suche nach den Drahtziehern. Dabei bricht McCall haufenweise Knochen und setzt verschiedene Alltagsgegenstände gegen seine Widersacher ein, allerdings sind diese Szenen spärlicher gesät als im Vorgänger. Der Ex-Agent verlässt sich diesmal mehr auf Feuerwaffen, was zwar nicht mehr so originell ist, die relativ hohe FSK-Freigabe aber immer noch rechtfertigt.

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