Der Zürich-Krimi: Borchert und die letzte Hoffnung: Im Rückblick ist es immer noch erstaunlich, wie sehr sich die im Frühjahr 2016 ausgestrahlten ersten beiden „Zürich-Krimis“ voneinander unterschieden haben; die Premiere, „Borcherts Fall“, wirkte damals wie eine missglückte Generalprobe. Ein anderer Autor, ein anderer Regisseur, dazu eine ungleich fesselndere Geschichte, und prompt war die zweite Episode („Borcherts Abrechnung“) um mindestens eine Klasse besser. ...
Der Zürich-Krimi: Borchert und die letzte Hoffnung
Darsteller und Crew
Regisseur
Produzent
- Klaus Graf,
- Annemarie Pilgram
Darsteller
- Christian Kohlund,
- Ina Paule Klink,
- Lucie Heinze,
- Jenny Schily
Drehbuch
Kritiken und Bewertungen
Kritikerrezensionen
Der Zürich-Krimi: Borchert und die letzte Hoffnung Kritik
Im Rückblick ist es immer noch erstaunlich, wie sehr sich die im Frühjahr 2016 ausgestrahlten ersten beiden „Zürich-Krimis“ voneinander unterschieden haben; die Premiere, „Borcherts Fall“, wirkte damals wie eine missglückte Generalprobe. Ein anderer Autor, ein anderer Regisseur, dazu eine ungleich fesselndere Geschichte, und prompt war die zweite Episode („Borcherts Abrechnung“) um mindestens eine Klasse besser.
An diese Qualität knüpft nun auch „Borchert und die letzte Hoffnung“ an. Das Drehbuch stammt wie beim zweiten Film erneut von Wolf Jakoby. Diesmal konfrontiert er den Zürcher Wirtschaftsanwalt (Christian Kohlund) und seine junge Partnerin Dominique (Ina Paule Klink) mit einer heiklen Gemengelage: Viola Schneider (Lucie Heinze) hat den Arzt ihres kürzlich verstorbenen Vaters verklagt. Der Mann litt an Multipler Sklerose; die Tochter ist überzeugt, Doktor Hoffer (Nicki von Tempelhoff) habe ihn falsch therapiert. Der Arzt wird durch zwei Gutachten entlastet, besteht jedoch auf einer Autopsie, um jeden Schatten eines Zweifels an seiner Reputation zu beseitigen. Unmittelbare Todesursache war laut Obduktion ein starkes Beruhigungsmittel, aber gestorben wäre Schneider ohnehin; sämtliche Organe sind hochgradig vergiftet. Die Witwe (Jenny Schily) gibt zu, ihrem Mann auf dessen Bitte hin das Mittel verabreicht zu haben, was auch nach Schweizer Recht strafbar ist, zumal die Richterin ihr als Erbin Eigennutz unterstellt; die Anklage lautet auf Mord. Aber Borchert interessiert sich viel mehr dafür, wie die Vergiftung zustanden gekommen ist.
Wolf Jakoby ist eine fesselnde Mischung gelungen: „Borchert und die letzte Hoffnung“ beginnt als Drama und wandelt sich zum Krimi mit Thriller-Elementen, als der durch eine Erkältung ohnehin schon angeschlagene Anwalt nur knapp einem Mordversuch entkommt. Entscheidend für Qualität und Anspruch des Films ist jedoch der Umgang mit dem Thema Sterbehilfe; die ethisch-moralische Seite wird mit angemessener Seriosität behandelt. Das ist nicht nur Jakobys dramaturgisch sorgfältigem Drehbuch zu verdanken, sondern auch Roland Suso Richters Umsetzung und vor allem seiner Arbeit mit Jenny Schily. Geschickt verzögert der Regisseur die Preisgabe der genauen Todesumstände. Der unter furchtbaren Schmerzen leidende Schneider nimmt zunächst Abschied von seiner Frau. Erst später reicht Richter nach, was anschließend passiert ist. Die emotionale Wirkung der Bilder wird auf diese Weise enorm verstärkt: Anfangs hält sich die Empathie in Grenzen, schließlich sind die beteiligten Personen völlig unbekannt, aber in der zweiten Szene ist das gänzlich anders, zumal Schilys Spiel hochgradig berührend ist. Kameramann Max Knauer taucht diese von Richter sehr sanft inszenierten diffizilen Augenblicke in ein übernatürlich helles (Gegen-)Licht, ohne dabei in den Kitsch abzudriften. Aus seiner Haltung zum Thema Sterbehilfe macht der Film ohnehin keinen Hehl. Den Kontrapunkt zu dieser Ebene bilden die Machenschaften eines Rettungswagenfahrers, die sich durch den ganzen Film ziehen, zunächst jedoch keinen Bezug zum Rest der Handlung zu haben scheinen. Als Jakoby die beiden Stränge schließlich miteinander verknüpft, entsteht eine Spannung ganz anderer Art; plötzlich ist Borcherts Gegenspieler nicht mehr der Arzt, sondern ein Pharmakonzern, der offenbar keine Skrupel hat, den Anwalt aus dem Weg zu räumen. tpg.
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