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Nach MCU-Negativrekord: Scarlett Johansson verklagt Disney wegen „Black Widow“

Nach MCU-Negativrekord: Scarlett Johansson verklagt Disney wegen „Black Widow“
© Disney/Jay Maidment

Es ist wohl das traurige Ende einer Ära: Scarlett Johansson hat Disney wegen eines Vertragsbruchs verklagt. Der Ausgang könnte weitreichende Folgen haben.

Es ist ein radikaler Schritt, der für viele mit Sicherheit aus heiterem Himmel erfolgt: Hollywoodstar Scarlett Johansson hat laut eines Berichts vom Wall Street Journal eine Klage gegen Disney eingereicht. Ihr Vorwurf: Mit dem parallelen Start ihres jüngsten Films „Black Widow“ im Kino als auch direkt über den VIP-Zugang des Streamingdienstes Disney+ habe der Unterhaltungskonzern einen Vertragsbruch begangen.

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Demnach soll ihr im Vertrag ein exklusiver Kinostart von „Black Widow“ zugesichert worden sein. Denn die Höhe ihrer Gage richte sich zum Großteil nach den weltweiten Kinoeinnahmen. Entsprechend heißt es in der Klageschrift: „Disney hat vorsätzlich und ohne Begründung einen Bruch der Vereinbarung von Marvel herbeigeführt, um Frau Johansson davon abzuhalten, den vollen Profit aus ihrer Abmachung mit Marvel zu realisieren.“

Ist damit das Band zwischen Scarlett Johansson und Disney/Marvel Studios zerrissen? Zwischen diesen Hollywoodstars in diesem Video jedenfalls schon:

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„Black Widow“: Negativ-Rekord am zweiten Wochenende

„Black Widow“, der erste Kinofilm der Marvel Phase 4 im Marvel Cinematic Universe (MCU), hatte zunächst noch einen traumhaften Start mit 80 Millionen US-Dollar allein in den USA am Startwochenende: Pandemie-Rekord; international kamen 158 Millionen US-Dollar zusammen. In Deutschland spielte der Superheld*innenfilm 2,04 Millionen Euro ein bei rund 205.000 Besucher*innen. Dann folgte allerdings der jähe Absturz direkt am zweiten Wochenende. Auch hier gab es einen Rekord, allerdings einen negativen: Gerade mal 26,25 Millionen US-Dollar konnte „Black Widow“ in Nordamerika noch einnehmen, ein Einbruch von satten 67 Prozent. So stark stürzte ein von Disney vertriebener MCU-Film noch nie am zweiten Kino-Wochenende ab.

Mögliche Gründe dafür gibt es viele: Da wäre zum einen das Publikum selbst, das sich in diesen unsicheren Corona-Zeiten noch nicht ganz zurück in die Lichtspielhäuser traut, dann boykottieren einige Kinos den Disney-Film aufgrund der veränderten Konditionen und – der wohl wichtigste Grund – Disney bietet „Black Widow“ in vielen Ländern auch über den VIP-Zugang von Disney+ an. Für 21,99 Euro können Disney+-Abonnent*innen den Film beispielsweise in Deutschland bequem von zu Hause aus streamen – so oft sie wollen und über eine Vielzahl an Geräten. Auf diese Weise sollen am Startwochenende rund 60 Millionen US-Dollar zusammengekommen sein. Geld, an dem weder die Kinobetreiber*innen noch Johansson beteiligt sind.

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Klagewelle könnte über Hollywood schwappen

Schon im März 2019 soll sich Johansson über ihr Team bei Marvel vergewissert haben, dass „Black Widow“ exklusiv im Kino laufen werde und ein paralleler Start über Disney+ ausgeschlossen sei. In einer E-Mail wurde ihr von Seiten Marvels versichert, dass jede Änderung der Vertragsbedingungen im Vorfeld mit ihr besprochen würden. Allerdings habe sie keine Antwort weder von Disney noch von Marvel Studios erhalten, als ihre Vertreter*innen nach Bekanntgabe des Streamingstarts um Aufklärung gebeten haben sollen.

Johanssons Anwalt, John Berlinski, ist sich sicher, dass – sollte sich die 36-Jährige durchsetzen können – sich noch weitere Hollywoodstars gegen Disneys Veröffentlichungspolitik zur Wehr setzen werden. Fest steht, dass viele Studios einen schnelleren Streamingstart ihrer Filme anstreben und dafür das Kino-Verwertungsfenster massiv verkürzen (wollen). So werden Filme von Warner Bros. ab 2022 zwar wieder zuerst im Kino laufen, dafür aber nur noch 45 Tage, bevor sie direkt zum hauseigenen Streamingdienst HBO Max kommen. Das wiederum bedeutet, dass Stars, die prozentual an den Kinoeinnahmen beteiligt sind, in Zukunft wesentlich weniger erhalten könnten.

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Disney wies die Klage in einer Stellungnahme (via Deadline) zurück, diese sei insbesondere vor dem Hintergrund der noch immer wütenden Corona-Pandemie besonders traurig und erschütternd. Das Unternehmen verwies zudem darauf, dass Johansson dank des Streamingstarts die Möglichkeit erhalten habe, zusätzliche Einnahmen über die bereits erhaltenen 20 Millionen US-Dollar Gage hinaus einzustreichen.

„Black Widow“ war der vermeintlich letzte Auftritt von Scarlett Johansson als Avengers-Mitglied. Eine Rückkehr war bislang jederzeit denkbar laut Marvel Studios‘ Kevin Feige. Mit ihrer Klage dürften die Chancen darauf nun aber gegen null tendieren.

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