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Disney droht Kontrolle über Marvel-Helden zu verlieren: Riesiger Rechtsstreit droht

Disney droht Kontrolle über Marvel-Helden zu verlieren: Riesiger Rechtsstreit droht
© imago images / Prod.DB

Muss Disney tatsächlich bald die Rechte an beliebten Marvel-Held*innen wie Iron Man, Spider-Man und Black Widow verlieren? Eine Klage, in der es um Milliarden geht, soll das verhindern.

Disneys Anwaltsteam hat wegen der Marvel-Sparte gerade einiges zu tun. „Black Widow“-Star Scarlett Johansson klagt bekanntlich, weil das Unternehmen ihrer Ansicht nach zu Unrecht den Marvel-Film bei Disney+ gleichzeitig zum Kinostart veröffentlicht hat, womit ihr vereinbarte Bonuszahlungen in Millionenhöhe verwehrt bleiben könnten. In einem aktuell drohenden Rechtsstreit könnte es aber gar um Milliarden gehen.

Denn wie The Hollywood Reporter berichtet, droht Disney tatsächlich, die alleinige Kontrolle über etliche Avengers-Figuren zu verlieren. Es geht dabei um Charaktere wie Iron Man, Thor, auch Black Widow, Doctor Strange und sogar Spider-Man, dessen Filmrechte ja bei Sony liegen. Der Grund: Die Nachkommen von Comic-Legenden wie Stan Lee, Steve Ditko und Gene Colan verlangen die Rechte an den Schöpfungen zurück.

Marvel könnte alleinige Rechte an Spider-Man schon 2023 verlieren

In den USA können die Nachfahren von Autor*innen nach einer bestimmten Zeit das Urheberrecht von deren Schöpfungen zurückverlangen. Ein entsprechendes Verfahren leiteten beispielsweise die Nachkommen von Steve Ditko im August ein und wenn dieses Erfolg hat, würde Marvel die Rechte an Spider-Man schon im Juni 2023 verlieren.

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Disney reagierte jetzt mit einer Klage auf die Anliegen der Nachfahren etlicher Comiczeichner*innen und -schöpfer*innen. Die Klage verlangt, dass klargestellt wird, dass die Arbeiten von Lee, Ditko und Co. in einem Angestelltenverhältnis mit Marvel erfolgten, weswegen sie an den Charakteren kein Urheberrecht besitzen würden.

DC hatte jüngst mit genau demselben Problem zu kämpfen und war mit einer Gegenklage erfolgreich. DC wurde darin von Dan Petrocelli vertreten, der passenderweise jetzt auch Disney repräsentiert. Das Verfahren wird sich wohl darauf konzentrieren, dass Marvel-Figuren in einer Zusammenarbeit zwischen mehreren Personen entstanden sind und somit das Urheberrecht erst geklärt werden müsste.

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Was ist, wenn Disney und Marvel die Kontrolle über die Avengers verlieren?

Sollte Marvel diese Klage verlieren, müssten sie sich eben die Kontrolle über die Figuren mit den Nachlassverwalter*innen teilen. Weitere Comic-Geschichten und Filme im Marvel Cinematic Universe (MCU) und Sony’s Spider-Man Universe (SSU) könnten dann zwar entstehen, allerdings würden Disney, Sony und Marvel vielleicht künftig die kreative Macht verlieren, die Geschichten zu erzählen, die sie erzählen wollen. Wie sich das auf bereits geplante Projekte auswirkt, ist ebenfalls eine spannende Frage. Ganz zu schweigen davon, dass die Nachkommen sicherlich ein Stück vom großen Kuchen abhaben wollen, denn das Geschäft mit Superheld*innen ist milliardenschwer; das MCU ist immerhin die erfolgreichste Filmreihe aller Zeiten mit 22,93 Milliarden US-Dollar an Einnahmen allein an den Kinokassen (via Statista). Durch Merchandise, die Marvel-Serien bei Disney+ und weitere Verwertungskanäle liegt die Summe der gesamten MCU-Einnahmen deutlich höher.

Denkbar ist natürlich, dass sich Disney und Marvel mit den Nachfahren außergerichtlich einigen, was sie einiges kosten würde, ihnen aber womöglich auch direkt die alleinige Kontrolle über die Figuren sichern könnte. Wobei etwaige Gewinnbeteiligungen ohnehin nur für die USA gelten, da diese spezielle Form des Urheberrechts nur dort herrscht. In anderen Ländern, darunter eben auch Deutschland, könnten Disney und Marvel die Profite weiterhin wie bislang alleine einstreichen.

Wann der mögliche Rechtsstreit entschieden wird, ist derzeit nicht absehbar. Solche Fälle brauchen ja gerne einige Zeit, teils Jahre. Da Marvel aber schon im Juni 2023 die alleinige Kontrolle über Spider-Man verlieren könnte, müsste eine Entscheidung wohl bis dahin fallen, sofern dieser Termin mit einer Verfügung nicht aufgeschoben werden kann. Wir dürfen jedenfalls gespannt sein, wie sich die Klage entwickelt.

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